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Auf dieser Seite finden Sie (in umgekehrt chronologischer Folge) News-Meldungen früherer Tage, in denen auch einige Aktivitäten von Mitgliedern der Aktion Wahlreform erwähnt sind. Zudem lassen sich zaghafte positive Entwicklungen bei der Rezeption des Ersatzstimmen-Konzepts erkennen. Stichwahl-Abschaffung in NRW verfassungswidrig20.12.2019: Urteil des VerfGH NRW (vgl. Kommentar Björn Benken) Wahleinspruch in Brandenburg eingereicht14.10.2019: Wahleinspruch zur Landtagswahl Wahlprüfungsbeschwerde zur Dualwahl eingereicht24.04.2019 Da bisher noch immer nicht höchstrichterlich geklärt worden ist, ob die Dualwahl ein milderes Mittel zur herrschenden Sperrklausel darstellt und ob die millionenfache Verletzung der Gleichheit der Wahl bei Bundestagswahlen folglich gegen die Verfassung verstößt, hat Björn Benken eine Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Wahleinspruchs eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichts ist frühestens in ca. einem Jahr zu erwarten; die Bearbeitung könnte aber auch drei Jahre oder länger dauern. Zur Wahlprüfungsbeschwerde vom 17. April 2019 ÖDP testet Integrierte Stichwahl09.04.2019 Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag in Hof die Nachwahl eines Beisitzers im Bundesvorstand nach dem System der Integrierten Stichwahl durchgeführt. Damit dürfte sie die erste Partei in Deutschland sein, die dieses Wahlverfahren bei einer parteiinternen Wahl auf Bundesebene angewendet hat. Wenn andere Parteien dem Beispiel folgen und Vorstandsposten ebenfalls mittels einer Integrierten Stichwahl wählen, würde die damit nachgewiesene Praktikabilität von Rangfolgewahlverfahren sicherlich als kräftiger Rückenwind für die Ersatzstimme wirken. Fachartikel kritisiert Urteil des BVerfG zur Ersatzstimme14.04.2018 In einem lesenwerten Beitrag in der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) weist Philipp Barlet nach, warum die im BVerfG-Urteil vom 19.9.2018 geäußerte Meinung, es gäbe keine Pflicht des Gesetzgebers zur Einführung einer Eventualstimme, nicht überzeugen kann. Der Autor betont, dass das Bundesverfassungsgericht nicht seinen in langjähriger Rechtsprechung selbst aufgestellten Grundsätzen gefolgt ist, was z.B. den in Wahlrechtsfragen lediglich eingeschränkten Ermessensspielraum des Gesetzgebers betrifft oder auch das Konstrukt des Milderen Mittels. Hinsichtlich letzterem hätte sich das Gericht unter anderem mit der Frage beschäftigen müssen, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit eines Parlaments zu erwarten ist, wenn dieses mittels eines Ersatzstimmen-Wahlrechts gewählt wurde. Sehr zu Recht wird im Artikel darauf verwiesen, dass dies allenfalls zu sehr kleinen Verschiebungen in der parlamentarischen Praxis führen würde; sollten sich die Veränderungen ungünstigstenfalls von Wahl zu Wahl kumulieren, bliebe immer noch ausreichend Zeit, das Wahlrecht wieder zu ändern. Entscheidungsbesprechung von Philipp Barlet in der ZJS, Heft 2/2018 Wahleinspruch gegen Bundestagswahl eingereicht25.11.2017 Erneut hat Björn Benken von der Aktion Wahlreform einen Einspruch gegen die letzte Bundestagswahl eingereicht. Darin legt er auf Zum Wahleinspruch vom 21. November 2017 Bundesverfassungsgericht hält Ersatzstimme nicht für verfassungsrechtlich geboten05.10.2017 Mit heute veröffentlichtem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht über eine Wahlprüfungsbeschwerde von Prof. Hans Herbert von Arnim entschieden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob sich aus der Verfassung die Pflicht zur Einführung einer Ersatzstimme (v.Arnim nennt sie "Eventualstimme") ergibt. Das Gericht hat diese Frage negativ beantwortet und dies damit begründet, man hätte es hier nicht mit einem gleich geeigneten Milderen Mittel zu tun. Zur Entscheidung 2 BvC 46/14 des BVErfG vom 19. September 2017 Wahlprüfungsbeschwerde abgelehnt30.06.2016 Wie ich heute erfuhr, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni meine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen. Enttäuschend finde ich weniger das Ergebnis an sich als die beschämende Art und Weise, wie es zustandegekommen ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat sich faktisch geweigert, die aufgeworfene Rechtsfrage überhaupt zu prüfen und ist mit keinem Wort auf unsere Nachweise eingegangen, dass die Ersatzstimme ein milderes Mittel gegenüber der unkompensierten Sperrklausel sei. Nun ist es nichts Neues, dass Verfassungsrichter immer mal wieder den Pfad der reinen Lehre und der Verfassungsprinzipien verlassen und ihren Entscheidungen sogenannte externe Erwägungen zugrundelegen. Bitter ist es trotzdem, wenn dadurch jahrelange Arbeit nicht belohnt wird. Ersatzlos gestrichen? Wie jede Stimme zählen könnte! Peter Müller hat Bedenken13.05.2016 Es gab Post aus Karlsruhe: Der Berichterstatter Peter Müller hat Bedenken gegen die Erfolgsaussichten der Wahlprüfungsbeschwerde angemeldet. Allerdings geht Müller mit keinem Satz auf das Kernargument der Beschwerde ein, dass die Ersatzstimme ein milderes Mittel sei und deshalb eine unkompensierte Sperrklausel als verfassungswidrig gelten müsste. Damit hat er seinen Auftrag völlig verfehlt. Doch noch kann man hoffen, dass Müllers Richterkollegen die gravierenden Mängel in seiner Arbeit erkennen und nicht der Empfehlung des Berichtserstatters folgen, auf Basis dieses Schreibens die Wahlprüfungsbeschwerde zu verwerfen. Falls sich das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht trauen sollte, der reinen Verfassungslehre zu folgen und den Bundesgesetzgeber konsequenterweise auf die Einführung eines neuen Wahlsystems zu verpflichten, könnte es ihm wenigstens eine detaillierte Prüfung des Instruments der Ersatzstimme auferlegen. So habe ich es auch in meinem Antwortschreiben vorgeschlagen: Antwort auf den Brief des Berichterstatters Die Süddeutsche berichtet03.01.2016 Der wortgewaltige Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, bezeichnet in einem Beitrag auf der Startseite der SZ die Ersatzstimme als "pfiffige Änderung des Wahlrechts": Artikel: Verlorene Voten - Die Turbo-Stimme Ersatzstimme und Integrierte Stichwahl in der politischen Diskussion31.12.2015 Nachdem der Vorschlag der Alternativstimme/Ersatzstimme jahrzehntelang ein Schattendasein in den Politikwissenschaften führte und erst vor ein paar Jahren auch von den Rechtswissenschaftlern entdeckt wurde (vgl. z.B. den Artikel des Osnabrücker Staatsrechtlers Hermann Heußner in der LKRZ 2014: "Die 5%-Sperrklausel - nur mit Hilfsstimme!"), findet dieses clevere Instrument seit der Bundestagswahl 2013 zunehmend auch Befürworter in den politischen Parteien. Nachfolgend zwei Beispiele, wo sich Politiker bzw. Parteigremien innerhalb der letzten Monate positiv zu der (eng mit der Ersatzstimme verwandten) Integrierten Stichwahl geäußert haben: 1.) Niedersachsen: Im September 2015 sprach sich die SGK, die Vereinigung der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker(innen) in der SPD, für die Einführung einer Integrierten Stichwahl aus: 2.) NRW: Im Oktober 2015 ließ die nordrhein-westfälische CDU im Rahmen einer Anfrage an die Landesregierung durchblicken, dass sie das Verfahren der Integrierten Stichwahl (quasi die "Ersatzstimme bei Bürgermeisterwahlen") für vorteilhaft hält: Schleswig-Holstein könnte zum Vorreiter werden22.07.2015 Aus Kiel gibt es gute Nachrichten: Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Idee der Ersatzstimme keinesfalls zu den Akten gelegt, sondern lässt jetzt prüfen, ob es hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Sofern das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes grünes Licht gibt, wollen die Fraktionen weiter über eine Einführung beraten. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatten die PIRATEN einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, mittlerweile scheinen auch die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN von der Idee angetan zu sein. Ende Juni gab es auf dem Offenen Kanal Kiel eine interessante Diskussionsrunde zum Thema Sperrklausel bei Landtagswahlen. Im Rahmen der Diskussion erklärten sowohl die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Eka von Kalben (Teil 1, 21:30 Min), der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner (Teil 2, 4:00 Min.) und Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN (Teil 2, 26:12 Min.), dass sie sich die Einführung einer Ersatzstimme vorstellen können. Zwei Wochen später berichtete auch die Redaktion des Flensburger Tageblatts über die neue Entwicklung: Artikel des Flensburger Tageblatts Neue Website online16.01.2015 Ab sofort sind unter der einprägsamen Internetdomain Sperrklausel.de Informationen über Sperrklauseln und sinnvolle Ergänzungs-Regelungen veröffentlicht. Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht03.09.2014 Nachdem der Bundestag Ende Juni erwartungsgemäß sämtliche Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2013 abgelehnt hat, haben Gerhard Kottschlag und Björn Benken nun beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Wahlprüfungsbeschwerde Benken (26 Seiten) Weiter Beratungsbedarf in Schleswig-Holstein11.06.2014 (Bericht von Björn Benken:) Handout zur mündlichen Anhörung Stellungnahme für Schleswig-Holstein12.01.2014 Die Fraktion der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag hat Ende 2012 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschaffung bzw. Absenkung der Sperrklausel zum Ziel hatte. Der Antrag wurde in den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen, wo man zwischenzeitlich wohl auch über die Ersatzstimme diskutiert hat; zumindest haben die Piraten ihren ursprünglichen Vorschlag dementsprechend ergänzt. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung ist auch die Aktion Wahlreform gebeten worden, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort: Stellungnahme zu Sperrklausel und Ersatzstimme (Januar 2014, 15 Seiten) Wahleinspruch - ein erneuter Versuch22.11.2013 Die Bundestagswahl am 22. September 2013 hat überdeutlich gezeigt, dass mit einem Wahlgesetz, welches etwa jedem sechsten Wähler das Recht nimmt, eine erfolgswirksame Stimme abzugeben, definitiv etwas faul sein muss. Deshalb startet jetzt ein erneuter Versuch, die politische Öffentlichkeit von den Vorteilen der Dualwahl (Ersatzstimme) und der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Wahlgesetzes zu überzeugen. Der von Björn Benken eingereichte Wahleinspruch geht zunächst an den Deutschen Bundestag; im Falle der Ablehnung wird das Anliegen als Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verfolgt. Der Wahleinspruch im Wortlaut (48 Seiten) Die Dualwahl: Ein neuer Blick auf die Ersatzstimme28.03.2013 Unserer Ansicht nach sind die Begriffe Ersatzstimme bzw. Alternativstimme nur bedingt geeignet, das Instrument und seine Wirkungsweise adäquat zu beschreiben; vielmehr haben diese Begriffe in der Vergangenheit einige Missverständnisse hervorgerufen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Blickwinkel zu verschieben - nämlich weg von dem Bild einer Übertragung einzelner Stimmen hin zu dem Bild einer Aufsplittung der Wahl in zwei getrennte, zeitgleich stattfindende Wahlgänge (analog der "Integrierten Stichwahl" bei Personenwahlen). Als neue Bezeichnung schlagen wir "Dualwahl" vor. Wir hoffen, damit besser verständlich machen zu können, worum es bei diesem Instrument in Wirklichkeit geht, und somit in der Folge auch die politische Akzeptanz zu erhöhen. Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Diskussionspapier von Björn Benken zur Dualwahl. Unser Lösungsvorschlag in der Stichwahl-Debatte: Die Integrierte Stichwahl!21.09.2010 Die schwarz-gelbe Landesregierung in Niedersachsen möchte die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen abschaffen. Angeblich geht es der CDU dabei um Kosteneinsparung und Wahlbeteiligungsquoten, in Wirklichkeit aber dürften Machtkalküle die wahre Motivation für den Vorstoß sein. Die großen Parteien und insbesondere die CDU schneiden bei Stichwahlen nämlich in der Regel schlechter ab, als wenn es nur einen einzigen Wahlgang geben würde. Hörtipp: Eine Frage der Stimme SPD verwendet bei Wahl Ersatzstimmen-Modell24.11.2009 Die SPD in Baden-Württemberg hat bei der Wahl ihres neuen Vorsitzenden erstmalig ein Ersatzstimmenmodell angewendet; vergl. dazu z.B. den ausführlichen Bericht im Blog von Martin Wilke. Auch in der Presse wurde dieser Umstand erwähnt - wenn auch teils etwas nebulös wie in diesem Beitrag. Online-Petition zum Ersatzstimmen-Modell20.10.2009 Ab heute gibt es eine neue Online-Petition von Tobias Wagner, die sich für die Einführung einer Ersatzstimme bei Bundestagswahlen einsetzt. Anders als bei unserer damaligen Petition soll hier das Abgeben einer Ersatzstimme für die Zweitstimme und für die Erststimme möglich sein. Damit würde das Verfahren zwar insgesamt komplexer, doch die Ausweitung der Alternativstimmen-Idee auch auf die Erststimme ist durchaus folgerichtig, weil ja auch hier für viele Wähler das Dilemma existiert (wenn auch in weniger dramatischer Form), sich zwischen der wahren Präferenz für einen Direktkandidaten und taktischen Überlegungen entscheiden zu müssen. BVerfG verwirft Wahlprüfungsbeschwerde13.05.2005 Wie wir am 13. Mai durch einen Brief aus Karlsruhe erfahren haben, ist unsere Wahlprüfungsbeschwerde am 26. April 2005 vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verworfen worden. Auch wenn wir die Erfolgsaussichten unserer Wahlprüfungsbeschwerde sicher stets realistisch beurteilt haben und diese Nachricht insofern nicht ganz unerwartet kam, so hatten wir andererseits doch bis zuletzt die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich das Verfassungsgericht inhaltlich mit den in unseren letzten Stellungnahmen ([1],[2]) geäußerten Argumenten befassen und diese in die Beurteilung der Beschwerde mit einfließen lassen würde. Diese Hoffnung wurde enttäuscht. Eine Begründung der Verwerfung hat das Gericht mit Hinweis auf Und nun? Das von uns kritisierte Problem ist natürlich so akut wie eh und je, und dennoch sehen wir derzeit - nach dem Scheitern unserer bisherigen Anstrengungen - leider keine erfolgversprechende Option, wie dieses Problem allein auf dem Rechtswege gelöst werden könnte. Vielleicht wird eines Tages der Druck zur Harmonisierung der Wahlgesetze in der EU so stark werden, dass sich dadurch neue Ansatzpunkte zugunsten einer Wahlreform in unserem Sinne ergeben. Vielleicht auch wird in einigen Jahren eine politische und/oder fachwissenschaftliche Diskussion über das von uns propagierte Wahlsystem stattfinden, die diesen Lösungsansatz in der Öffentlichkeit bekannt macht. Deshalb würden wir uns freuen, wenn sich in der nächsten Zeit weitere Persönlichkeiten in unserer Aktion Wahlreform zusammenfinden würden, um für ein besseres, faireres und vor allem verfassungsgemäßeres Wahlrecht zu kämpfen. Nur eine parteiunabhängige Initiative von verantwortungsbewussten Staatsbürgern wird die nötige Glaubwürdigkeit und politische Schlagkraft aufbringen können, um die Öffentlichkeit für dieses wichtige demokratische Thema zu sensibilisieren und in hoffentlich nicht zu ferner Zukunft die Tür zu einem neuen Wahlsystem aufzustoßen. Reformvorschläge zum Wahlrecht (Jesse)22.12.2003 In der Beilage der Zeitschrift "Das Parlament" wurde ein Beitrag von Prof. Dr. Eckard Jesse veröffentlicht, wo auf Gegen den Zwang zur Koalitionsbildung (Meitmann)02.03.2003
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