Was sind Alternativstimmen-Wahlverfahren?von Beate und Jörg ValeskeBisher: Die 5%-Hürde Bei den Wahlen in Deutschland gilt heute meist eine Sperrklausel von 5%. Nach dieser Klausel bekommen Parteien, die weniger als 5% der abgegebenen Stimmen erhielten, keine Sitze im Parlament. Das verhindert eine Zersplitterung, hat aber auch Nachteile. Durch die Sperrklausel sind die Stimmen der Wähler, die "kleine" Parteien gewählt haben, nicht im Parlament vertreten. Diese Wähler haben keine Möglichkeit, die Sitzverteilung zu beeinflussen, und fühlen sich ignoriert. Andere Wähler vermeiden dieses Gefühl und wählen von vornherein eine der "großen" Parteien. Oder sie gehen gar nicht erst zur Wahl, weil sie annehmen, daß die von ihnen favorisierten Parteien zum Scheitern an der 5%-Hürde verurteilt sind. Die Wähler stimmen also nicht gemäß ihrer politischen Meinung, sondern sie wählen mit Rücksicht auf das zu erwartende Wahlergebnis eher eine der "großen" Parteien. So wird das Wahlergebnis verfälscht, die 5%-Hürde benachteiligt die "kleinen" Parteien und festigt die Macht der "großen". Neue Konzepte haben zusätzliche Schwierigkeiten, Fuß zu fassen und die politische Landschaft zu beeinflussen. Die 5%-Hürde in ihrer jetzigen, unkompensierten Form ist damit eine der Ursachen für die Politikverdrossenheit und eine Gefahr für die Demokratie. Sie wurde mit einem guten Ziel eingeführt, aber dieses Ziel läßt sich auch anders erreichen, ohne die genannten Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Alternative: Alternativstimmen-Wahlverfahren Bei Alternativstimmen-Wahlverfahren haben die Wähler, deren Stimmen durch die 5%-Hürde unwirksam wären, eine Alternative: sie können weitere Parteien benennen, die sie in diesem Fall wählen würden. Sollte ihr Favorit nicht ins Parlament kommen, zählt ihre Stimme für die gewählte Alternative. In der Praxis geschieht folgendes: der Wähler numeriert die Parteien auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge, in der seine Stimme für diese Parteien zählen soll: Wenn Partei 1 unter 5% bleibt, dann soll Partei 2 gewählt werden, wenn auch Partei 2 unter 5% bleibt, dann Partei 3, und so weiter. Ausgezählt wird dann zum Beispiel so: Die Stimmen aller Wähler gehen zunächst an die Parteien, die an erster Stelle genannt werden. Nach dem ersten Auszählen werden diejenigen Stimmzettel, die die letztplatzierte Partei favorisierten, erneut ausgewertet. Deren Stimme wird nun auf die Partei übertragen. die auf dem 2.Platz steht. Dann wird erneut ausgezählt und dieses Verfahren so lange wiederholt, bis nur noch Parteien vertreten sind, die über der festgelegten Sperrklausel liegen. Die Stimmen für die ausgeschiedenen Parteien sind dabei jedoch nicht verlorengegangen. Man kann Alternativstimmen-Wahlverfahren auch dazu nutzen, den demokratieschädigenden Zwang zur Koalitionsbildung auszuschalten. Dazu wird solange ausgezählt, bis eine Partei die absolute Mehrheit an Sitzen im Parlament hat. Die Alternativstimmen-Wahlverfahren erfordern einen Mehraufwand bei der Auszählung, der aber durch den Gewinn an Demokratie mehr als gerechtfertigt ist und im Zeitalter der Informationstechnik nicht ins Gewicht fällt. Fazit Alternativstimmen-Wahlverfahren sind ein spürbarer Fortschritt gegenüber Wahlen mit Sperrklauseln, da sie die Stimmen der Wähler differenzierter erfassen. Deshalb sollten sie in Deutschland möglichst bald angewendet werden. Welches Alternativstimmen-Wahlverfahren zum Einsatz kommt, bleibt zu diskutieren, entscheidend ist, daß sich etwas ändert. |