zurück

Herrn
Björn Benken
An der Wabe 5
38104 Braunschweig


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

      - 2 BvR 1967/00 -


In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde


des Herrn Björn Benken, An der Wabe 5, 38104 Braunschweig,

gegen das Unterlassen des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber, die Beeinträchtigung der Wahlgleichheit, welche aus der Existenz einer Sperrklausel im Bundeswahlrecht resultiert, mittels Einführung einer Alternativbestimmung [sic!] oder einer vergleichbaren Maßnahme abzumildern


hat die Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 23. Februar 2001 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Limbach        Jentsch        Di Fabio
Ausgefertigt
Unterschrift und Stempel
Seiffge, Amtsinspektorin